Flugpassagiere dürfen Tracker wie die Air Tags von Apple oder die Smart Tags von Samsung verwenden, um ihr aufgegebenes Gepäck orten zu können. Darauf wies ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums hin. Das Ministerium habe eine Anpassung bei der internationalen Zivilluftfahrtorganisation unterstützt, nach der das Mitführen von GPS-Trackern im Frachtraum von Flugzeugen nun formal erlaubt sei. Bisher fehlten klare Vorgaben für die Mitnahme von Trackern.
Das Ministerium habe eine Anpassung bei der internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) unterstützt, nach der das Mitführen von GPS-Trackern im Frachtraum von Flugzeugen nun formal erlaubt sei.
Bisher fehlten eindeutige Vorgaben für die Mitnahme von Trackern wie den AirTags im Aufgabegepäck. Das hatte dazu geführt, dass es von verschiedenen Airlines unterschiedliche Ansagen an ihre Passagiere gab, ob sie Tracker in ihren Koffern verstauen können oder nicht. So hatte die Lufthansa eine Zeit lang die Minisender im aufgegebenen Gepäck als Sicherheitsrisiko eingeschätzt und verboten.
Nach den neuen Regeln der ICAO gilt nun, dass Tracker erlaubt sind, wenn die Batterien einen Lithiumgehalt von 0,3 Gramm nicht überschreiten. Außerdem darf eine Leistung von 2,7 Wattstunden (Wh) nicht überschritten werden. Die Geräte müssen weiterhin vor Beschädigung geschützt sein. All diese Kriterien treffen auf gängige Batterien wie Knopfzellen vom Typ CR2032 zu, die in den AirTags oder vergleichbaren Trackern verwendet werden.
«Für größere Lithium-Batterien gelten weiterhin die bestehenden, strengen Sicherheitsvorschriften», sagte der Sprecher. «Sie können bei Beschädigung oder besonderer Strapazierung überhitzen und im schlimmsten Fall Brände auslösen.» Diese Geräte dürften bis zu einem Lithiumgehalt von zwei Gramm im Aufgabegepäck transportiert werden, müssen aber vollständig ausgeschaltet sein. Sie dürften auch nicht im Schlaf- oder Ruhezustand sein. Größere Lithium-Batterien müssten aus Sicherheitsgründen weiterhin nur im Handgepäck mitgeführt werden.