Neue Zollregelungen für Tabak und E-Zigaretten auf den Malediven (2024)

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Ab dem 9. November 2024 gelten auf den Malediven aktualisierte Bestimmungen für die Einfuhr von Tabakwaren und E-Zigaretten. Diese Änderungen wurden im Rahmen der vierten Anpassung der Verordnung über die Verpackung und Kennzeichnung von Tabakerzeugnissen sowie der Richtlinie zur Zollbefreiung für Reisende eingeführt.

Tabakprodukte:

  • Touristen dürfen bis zu 200 Zigaretten, 25 Zigarren oder 250 Gramm Tabak steuerfrei einführen.
  • Mengen, die diese Grenzen überschreiten, werden maximal 30 Tage vom Zoll einbehalten und können bei der Abreise am Velana International Airport abgeholt werden.
  • Für Nicht-Touristen gelten strenge Vorschriften: Tabakprodukte ohne die erforderliche Kennzeichnung des Gesundheitsministeriums werden beschlagnahmt.

E-Zigaretten:

  • Die Einfuhr, der Besitz, der Verkauf und die Nutzung von E-Zigaretten sind weiterhin verboten.

Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Einhaltung gesundheitlicher Standards zu fördern und den lokalen Tabakkonsum zu regulieren. Reisende sollten diese Regeln beachten, um unnötige Komplikationen bei der Einreise zu vermeiden.

Weitere Informationen finden Sie direkt bei den maledivischen Zollbehörden oder auf der Seite des Auswärtigen Amtes.