Die nun beschlossene Änderung der Quarantäne-Regeln sieht vor, dass vollständig Geimpfte, die aus sogenannten Virusvariantengebieten einreisen, künftig ihre Quarantäne vorzeitig beenden können, wenn sie nachweisen, dass ihr Impfschutz gegen die Virusvariante im bereisten Gebiet wirksam ist. Das ist gemäß der neuen Verordnung dann der Fall, wenn das Robert Koch-Institut (RKI) die Wirksamkeit gegen die Virusvariante festgestellt und auf seiner Internetseite bekannt gegeben hat. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums will das RKI demnächst auf seiner Webseite eine Liste mit der Wirksamkeit der Impfstoffe im Zusammenhang mit Virusvarianten veröffentlichen. Bislang galt auch für vollständig Geimpfte, die aus Virusvariantengebieten einreisen, eine strikte Quarantänepflicht.
(dpa am 21. Juli 2021)