Teneriffa-Neuigkeiten Sommer 2020

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Endlich darf Teneriffa wieder Urlaubsgäste empfangen!

Endlich darf Teneriffa wieder Urlaubsgäste empfangen! Seit dem 1. Juli 2020 ist es für Gäste aus Deutschland, Österreich und der Schweiz wieder möglich, auf die größte Kanareninsel zu reisen, ohne irgendeine Form der Quarantäne durchlaufen zu müssen. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die Maßnahmen und Regelungen, die bei einem Aufenthalt auf Teneriffa zu beachten sind.

Einreise nach Teneriffa

Ab dem 1. Juli 2020 müssen Flureisende nach Spanien ein Formular zur Gesundheitskontrolle ausfüllen. Das sogenannte Formulario de Control Sanitario (FCS) kann auf Deutsch auf dem Spain Travel Health-Portal ab 48 Stunden vor Einreise ausgefüllt werden: https://spth.gob.es/. Es enthält Fragen zu persönlichen Informationen, Informationen zu Kontakten des Fluggastes, Einzelheiten zu der Reise und einer Erklärung zum Gesundheitszustand. Nach dem Ausfüllen des Formulars erhalten Reisende per E-Mail einen QR-Code, der bei der Einreise in Spanien (auf dem Smartphone oder in Papierform) vorgelegt werden muss. Das Gesundheitsamt führt am Flughafen mit Hilfe von Kameras Temperaturkontrollen bei allen internationalen Passagieren durch und es wird sich vorbehalten stichprobenartige Kontrollen durchzuführen. Jede Person muss über einen eigenen, mit der Reise verbundenen QR-Code verfügen, da dieser persönlich und nicht übertragbar ist. Bis zum 31. Juli ist es noch möglich bei der Einreise das Formular in Papierform auszufüllen.

Während des Aufenthaltes auf der Insel gilt:

Allgemein

Das Tragen einer Maske ist für Personen über sechs Jahren in der Öffentlichkeit, auf öffentlichen Plätzen und in öffentlichen Verkehrsmitteln obligatorisch, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Ausnahmen gibt es beim Sport, beim Essen und Trinken und im Falle einer Behinderung oder einer Atemwegserkrankung.


Geschäfte und Einrichtungen

Auch in Geschäften und anderen Einrichtungen gilt der Mindestabstand von 1,5 Metern und die Maskenpflicht. Läden müssen ihre Kapazität auf 75 Prozent reduziert haben und Handdesinfektionsmittel am Eingang bereitstellen.

Unterkünfte und Gastronomie

Jede Einrichtung ist verpflichtet, über einen spezifischen Notfallplan zur Verringerung und Vermeidung der Verbreitung von COVID-19 zu verfügen. Dadurch soll die Einhaltung aller Hygiene- und Reinigungsmaßnahmen sowie die entsprechende Schulung des Personals garantiert werden. 
Aktivitäten und Sportangebote werden unter freiem Himmel durchgeführt und auch hier müssen Abstände eingehalten und Kontakt vermieden werden. Dasselbe gilt für Schwimmbäder.
Alle Restaurants verfügen über Handdesinfektionsgeräte, Tische stehen 1,5 Meter voneinander entfernt und werden nach jedem Gast gereinigt und desinfiziert. Kellner tragen während der Bedienung eine Maske. Selbstbedienungsartikel wie Serviettenspender, Salz- und Pfefferstreuer oder auch Speisekarten sind nicht erlaubt. An Buffets gibt es frische oder vorgefertigte Produkte in Einzelportionen, die durch einen Schutzschirm vom Kunden getrennt sein müssen.

Strand

Der Sicherheitsabstand von 1,5 Metern muss jederzeit eingehalten werden und die Kapazität ist auf vier Quadratmeter pro Person begrenzt. Sonnenliegen müssen ebenfalls 1,5 Meter voneinander entfernt stehen. Außerdem bieten einige Strände Reservierungen im Voraus an. Dienstleistungen an den Sonnenliegen erfolgen ebenfalls nur unter Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen. Die Benutzung eines Handtuchs ist obligatorisch. Die Benutzung von Duschen und Fußwaschanlagen muss unter Einhaltung der Ein-Personen-Regel erfolgen.

Sport und Natur

Aktivitäten im Freien und in der Natur sind erlaubt. Niemand muss auf Wandern, Fahrradtouren, Paragliding, Surfen, Wind- und Kitesurfen, Tauchen, Vogelbeobachtung, Walbeobachtung, Sternenbeobachtung usw. verzichten. Anbieter sind verpflichtet alle relevanten Hygienemaßnahmen einzuhalten und gegeben falls Gebrauchsgegenstände nach jeder Nutzung zu desinfizieren. Wenn die Einhaltung des Sicherheitsabstandes nicht möglich ist, werden Masken getragen.

Kultur

Partys, Festivals und Volksfeste finden zurzeit nicht statt. Bei Führungen muss auf Materialien wie Audioguides oder Informationsbroschüren verzichtet werden. In Theatern und Auditorien werden Sitzplätze vorher zugewiesen und dürfen in direkter Nähe nur von Gruppen aus einem Haushalt besetzt werden.

Allgemeine Empfehlungen

Bei Symptomen wie Husten, Fieber oder Atemnot, die einen Infektionsverdacht aufkommen lassen könnten, wird Urlaubsgästen Folgendes empfohlen:

Selbstisolierung: In vorläufige Quarantäne in ein Zimmer mit Fenster und, wenn möglich, mit eigenem Badezimmer begeben und die Tür geschlossen halten. Sollte das nicht möglich sein, ist ein Sicherheitsabstand von 2 Metern zu anderen Personen einzuhalten und ausgedehnte Hygienemaßnahmen zu ergreifen.

Hilfe rufen: Unter 900 112 112 061 kann eine von der kanarischen Regierung eingerichtete spanisch-sprachige COVID-19 Hotline erreicht werden. 112 sollten Urlauber wählen, wenn sie Hilfe auf Englisch benötigen. Je nach Situation wird dann über das weitere Vorgehen informiert.

Kontakt:

c/o Global Communication Experts GmbH
Hanauer Landstraße 184
60314 Frankfurt am Main
Tel: +49 69 175371 052 / Fax: +49 69 175371 053
E-Mail: teneriffa@gce-agency.com

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite www.webtenerife.de