zum Schutz unserer gemeinsamen Kunden und dem der anderen Gäste sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Flughäfen und an Bord setzt Condor eine Reihe an Schutzmaßnahmen um. So können Sie nicht nur mit einem guten Gefühl für Ihre Kunden buchen, sondern können auch sicher sein, dass für den Schutz aller vom Betreten des Terminals bis zur Ankunft am Zielort gesorgt ist. Einige der wichtigsten Maßnahmen, die eingeführt wurden, möchten wir Ihnen gerne im Folgenden vorstellen:
Mund-Nasenschutz-Pflicht:
Wir bitten alle Gäste ab sechs Jahren im Sinne ihres eigenen, aber auch zum Schutz aller Mitreisenden und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, am Flughafen, während des Fluges und am Zielflughafen einen Mund-Nasenschutz zu tragen. Neben wiederverwendbaren Stoffmasken sind auch andere Arten von Bedeckungen, wie z. B. Einwegmasken erlaubt. Eine Beförderung kann bei Nichttragen eines solchen Schutzes verweigert werden (vgl. AGB).
Abstand halten:
Wir bitten Passagiere sich am Check-in, bei der Sicherheitskontrolle und am Gate sowie nach Ankunft am Zielflughafen an die geltenden Abstandsregelungen zu halten. Weisen Sie gerne auch auf unseren Online-Check-in hin. Für die Gepäckaufgabe steht Passagieren auch an vielen Flughäfen unser Vorabend-Check-in zur Verfügung.
Handgepäck:
Bitte weisen Sie Ihre Kunden darauf hin, dass sie aufgrund der Schutzbestimmungen an Flughäfen lediglich ein einziges Handgepäckstück mit sich führen dürfen, alle weiteren Gepäckstücke müssen aufgegeben werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass Gäste möglichst kurz im Gang stehen, um ihr Gepäck zu verstauen.
Hygienehinweise:
An Bord eines Flugzeuges ist das Einhalten des geforderten Mindestabstands nur bedingt möglich. Natürlich achten wir aber darauf, Sitzplätze mit Abstand zuzuweisen, sofern der Flug nicht ausgebucht ist. Dank spezieller Luftfilter, die die Luft an Bord von oben nach unten strömen lassen und diese innerhalb von nur drei Minuten in der gesamten Kabine einmal komplett ausgetauscht wird, ist die Luft an Bord so sauber wie in einer medizinischen Einrichtung. Unsere Flugzeuge werden zudem nach jedem Flug intensiv gereinigt. Gäste werden gebeten, auf ihre eigene Händehygiene zu achten und zu vermeiden, sich in ihr Gesicht zu fassen.
Veränderte Ein- und Aussteigeprozesse:
Das Boarding findet in kleinen Gruppen statt. Sofern ein Einsteigen direkt am Gebäude nicht möglich ist, werden zusätzliche Busse mit einer geringeren Anzahl an Passagieren eingesetzt. Nach Ankunft am Zielort warten Reisende bitte, bis die Gäste in der Reihe davor ausgestiegen sind. Bis dahin sind alle Gäste ausdrücklich aufgefordert, auf ihrem Sitzplatz sitzen zu bleiben.
Angepasste Serviceabläufe an Bord: Das Servicekonzept wurde an die neuen Rahmenbedingungen durch Covid-19 angepasst. Der Bord- und Snackverkauf ist daher derzeit ausgesetzt, um die Interaktion zwischen den Gästen und der Crew zu reduzieren. Im Sinne des Schutzes aller Personen an Bord hoffen wir hierfür auf Verständnis.
Download: Informationsfleyer
Registrierung und Erfassung der Passagierdaten:
Im Rahmen der EASA-Anforderungen ist Condor außerdem dazu verpflichtet, ähnlich wie in Gastronomiebetrieben, die Kontaktdaten aller Passagiere abzufragen. Bitte weisen Sie Ihre Kunden daher bei Buchung darauf hin, die erforderlichen Daten unter www.condor.com/Registrierung zu hinterlegen. Nach erfolgreicher Eingabe der Daten werden diese gespeichert und es muss nichts weiter getan werden. Werden die Passagierdaten nicht erfasst, ist es Condor nicht gestattet, die Beförderung durchzuführen.
Warum erfasst Condor diese Daten?
Auch wenn die Wahrscheinlichkeit äußerst gering ist: Im Falle eines Corona-Verdachtsfalls ist Condor verpflichtet, diese Kontaktdaten an die zuständigen Behörden weiterzugeben.
Auf welcher Grundlage erfasst Condor diese Daten?
Die Datenerfassung erfolgt auf Basis der Datenschutz-Grundverordnung (Art. 6 Abs. 1 Buchst. d DSGVO). Hierbei werden personenbezogene Daten zur Überwachung von COVID-19 und ihrer Ausbreitung erhoben.
Welche zusätzlichen Daten benötigt Condor von Passagieren?
Um den Anforderungen der EASA gerecht zu werden, benötigt Condor neben den Daten, die im Rahmen der Flugbuchung abgefragt werden, die Telefonnummer und – optional – E-Mail Adresse.
Warum erfasst Condor diese Daten?
Auch wenn die Wahrscheinlichkeit äußerst gering ist:
Im Falle eines Corona-Verdachtsfalls ist Condor verpflichtet, diese Kontaktdaten an die zuständigen Behörden weiterzugeben.
Auf welcher Grundlage erfasst Condor diese Daten?
Die Datenerfassung erfolgt auf Basis der Datenschutz-Grundverordnung (Art. 6 Abs. 1 Buchst. d DSGVO). Hierbei werden personenbezogene Daten zur Überwachung von COVID-19 und ihrer Ausbreitung erhoben.
Welche zusätzlichen Daten benötigt Condor von Passagieren?
Um den Anforderungen der EASA gerecht zu werden, benötigt Condor neben den Daten, die im Rahmen der Flugbuchung abgefragt werden, die Telefonnummer und – optional – E-Mail Adresse.
Was passiert mit den Daten?
Die Daten werden in einem Verdachtsfall sicher und ausschließlich an die zuständigen Behörden weitergegeben. Sie werden nicht zu Werbezwecken genutzt.
Weitere Informationen:
Die Bestimmungen der einzelnen Abflug-/Ankunftsflughäfen können variieren. Wir bitten Passagiere, sich vor dem Abflug über die Empfehlungen der jeweiligen Flughäfen zu informieren und ggf. mehr Zeit für den Einkauf oder Restaurantbesuch im Terminal einzuplanen.
Um Probleme bei der An-/Weiterreise mit Condor Partner Airlines zu vermeiden, bittet Condor Passagiere außerdem, sich vor der Reise über die geltenden Schutzmaßnahmen der Partner Airlines zu informieren.
Quelle: Condor Vertrieb