Aufgrund der Covid-19-Pandemie bestehen Reisebeschränkungen bei der Einreise aus vielen Ländern. Bei der Einreise besteht eine Test-/Nachweispflicht. Daneben gelten die Pflicht zur digitalen Einreiseanmeldung, eine und eine Quarantänepflicht bei Einreise aus bestimmten Gebieten.
Informationen zu Einreisebeschränkungen, Test- und Quarantänepflicht in Deutschland - Auswärtiges Amt (auswaertiges-amt.de)
Die Einstufung eines Landes als Corona-Risikogebiet durch das Robert-Koch-Institut zieht ab Oktober automatisch eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes nach sich.
Reise und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amt
Die Reisebranche hat immer wieder gefordert, die pauschale weltweite Reisewarnung aufzuheben und die Länder differenziert nach ihrem Risiko einzustufen. Jetzt kann die Reisewarnung für Länder mit geringen Corona-Zahlen aufgehoben werden. Das bedeutet, dass Reiseveranstalter dann wieder Pauschalreisen ohne Bedenken anbieten können. Allerdings ist die Liste der Risikogebiete des Robert-Koch-Instituts lang. Aktuell stehen mehr als 130 Länder darauf.
Wir prüfen derzeit in Abstimmung mit dem Auswärtigen Amt und dem Deutschen Reiseverband in welche Zielgebiete Einreisen möglich sind. Wir informieren unsere gemeinsamen Kunden, sobald uns verbindliche Informationen vorliegen, die eine Absage der Buchung unsererseits notwendig machen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir hierbei nach Abreiseterminen vorgehen.
Unabhängig von den offiziellen Informationen des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland prüfen wir weiterhin täglich für alle Pauschalreisen ins Ausland mit Abreisedatum, die Durchführbarkeit und werden in Fällen, wo uns die Leistungserbringung durch behördliche Anordnungen der Urlaubsländer oder nicht mehr vorhandener Flugmöglichkeiten oder landesweiter Hotelschließungen unmöglich gemacht wird, auch diese Pauschalreisen nicht durchführen. Auch in diesen Fällen werden wir aktiv auf unsere gemeinsamen Kunden schriftlich zukommen.
Für alle weiteren Pauschalreisen in Urlaubsregionen, für welche ab einem Datum in der Zukunft nach aktuellem Kenntnisstand die Durchführbarkeit der Reisen möglich ist, weil uns die Leistungserbringung durch behördliche Anordnungen der Urlaubsländer nicht untersagt ist und noch vorhandene Flugmöglichkeiten oder wieder geöffnete Hotels es ermöglichen, gelten aktuell unsere AGB. Wir versichern Ihnen, dass wir als verantwortlicher Reiseveranstalter unsere Entscheidungen nach bestem Wissen und den uns vorliegenden Informationen so treffen werden, dass wir unsere gemeinsamen Kunden keinem gesundheitlichen Risiko aussetzen werden.
Wichtiger Hinweis!!!
„Bitte beachten Sie, dass wir die aufgeführten Leistungen nur dann bzw. in dem Rahmen erbringen können, wie es die behördlichen Vorschriften in Deutschland und in Ihrem Urlaubsland rechtlich zulassen. Davon betroffen können unmittelbar von uns angebotene Leistungsbestandteile (z.B. eingeschränkte Poolnutzung, Menü statt Buffet) sein, aber auch Einschränkungen bei der Einreise (z.B. zwingend vorgeschriebene Corona-Tests) sowie allgemein vor Ort (z.B. Maskenpflicht in Geschäften oder geschlossene Sehenswürdigkeiten). Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche bleiben hiervon unberührt!
Was ist der Unterschied zwischen einem Reisehinweis,
einem Sicherheitshinweis und einer Reisewarnung?
Die Reisehinweise des Auswärtigen Amts enthalten Informationen zu den für Reisende relevanten Besonderheiten eines Landes, den Einreisebestimmungen in fremde Länder, zu Zollvorschriften und strafrechtlichen Vorschriften und zu medizinischen Hinweisen.
Sicherheitshinweise machen in den Ländern, in denen es erforderlich erscheint, auf länderspezifische sowie grenzüberschreitende Risiken für Reisende und Deutsche im Ausland aufmerksam. Den Sicherheitshinweisen wenden wir besondere Aufmerksamkeit zu. Sie werden regelmäßig überprüft und aktualisiert. Sie können je nach Einschätzung der Sicherheitslage die Empfehlung enthalten, Reisen einzuschränken oder auf sie zu verzichten.
Reisewarnungen werden ausgesprochen, wenn davon ausgegangen werden muss, dass jedem Reisenden eine konkrete Gefahr für Leib und Leben droht. Gegebenenfalls wird auch nur vor Reisen in bestimmte Regionen eines Landes gewarnt (Teilreisewarnung). Deutsche, die in diesem Land/dieser Region leben, können gegebenenfalls zusätzlich zur Ausreise aufgefordert werden. Die Reisewarnung ersetzt den Sicherheitshinweis.
Reisewarnungen werden ebenfalls ausgesprochen, wenn bestimmte Reisen aus vorrangigeren Gründen zum Schutz der Reisenden oder der Bevölkerung bei abstrakten Gefährdungen wie z.B. anlässlich der COVID-19-Pandemie unterbleiben sollten.
Reisewarnungen stellen kein juristisches Ausreiseverbot dar, z.B. im Sinne beschränkender Maßnahmen nach passrechtlichen Vorschriften.